BITTE BEI VERDACHT AUF CORONAVIRUS UND RÜCKKEHR AUS GEFAHRENGEBIETEN NICHT IN ARZTPRAXIS KOMMEN, SONDERN ERST IN DER PRAXIS ANRUFEN UND MIT DEM ARZT SPRECHEN!
Das Ärzteteam.
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Hinweis zu den Aufbewahrungsfristen Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben,
zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut § 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.
Einzelne vertragsärztliche Formulare, z.B. Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Für Einzelfragen steht Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung
Saarland zur Verfügung.
Die MVZ St. Wendeler Land GmbH freut sich auf Ihre Bewerbung!
Bitte nach telefonischer Anmeldung
(Tel.:0 68 51 / 97 49 07 90)
per Mail an:
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