Standort St. Wendel 1. Obergeschoss
Haben Sie einen Termin?
.. und Ihre elektronische Gesundheitskarte wurde im aktuellen Quartal schon eingelesen?!
Dann dürfen Sie sich auch gerne ab sofort am E-Terminal selbstständig anmelden und im Wartezimmer Platz nehmen!
Probieren Sie die Funktion des E-Terminals doch gerne beim nächsten Besuch in unserem Standort St. Wendel 1. OG aus.
Für die erste Leistung im jeweils neuen Quartal
benötigen wir zur Bearbeitung zuerst Ihre elektronische
Gesundheitskarte (eGK).
Ohne diese eGK können wir Ihnen keine (e)- Rezepte, (e)- AU, Anträge, etc.
ausstellen.
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt keine elektronische Gesundheitskarte (eGK)
besitzen, benötigen wir eine von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse angeforderte Ersatzbescheinigung.
Diese wird auch direkt bei der
ersten Leistung im Quartal benötigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Standort St. Wendel - Hausärztlicher Bereich:
Ab sofort können Sie Ihren nächsten Termin auch ganz einfach online buchen. Hierzu einfach den Button unten oder den Button auf der Startseite anklicken. Hierüber gelangen Sie auf ein Online Termin Portal und können nach einem freien Termin suchen.
Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit zur Zeit erst einmal im Standort St. Wendel im hausärztlichen Bereich besteht.
Sobald die anderen Standorte und Fachbereiche auch verfügbar sind, informieren wir Sie rechtzeitig.
Um Ihnen eine sichere und bestmögliche medizinische Versorgung bieten zu können, ist eine klare Kommunikation zwischen Ihnen und unseren medizinischen Teams unerlässlich. Daher bitten wir Sie, zu beachten:
Es ist erforderlich, dass Sie Deutsch sprechen und verstehen können, um alle wichtigen Informationen zu Ihrer Diagnose, Behandlung und Nachsorge genau zu erfassen. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, ist es notwendig, dass Sie einen Dolmetscher mitbringen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere gesetzliche Aufklärungspflicht gemäß § 630e BGB vollständig erfüllen und Sie alle Behandlungsentscheidungen gut informiert treffen können.
Diese Vorgaben basieren auf rechtlichen und medizinischen Richtlinien, die festlegen, dass Patienten die Informationen zu ihrer Behandlung verstehen müssen, um eine gültige Einwilligung (Informed Consent) zu erteilen. Auch die Bundesärztekammer empfiehlt ausdrücklich die Unterstützung durch Dolmetscher, wenn Sprachbarrieren bestehen, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.
Sollten Sie mit verschnupfter Nase, Husten, Fieber, Schüttelfrost oder allgemein Erkältungssymptomen in eine unserer Praxen kommen, ziehen Sie bitte zum Schutz unseres Personals und zum Schutz anderer Patienten eine Maske an.
Hier empfehlen wir eine FFP-2 Maske zu tragen oder mindestens eine OP-Maske.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer
Praxis ausschließlich Patienten ab einem Mindestalter von 16 Jahren
behandeln
können.
Da
wir am MVZ aktuell keinen Pädiater beschäftigen, können wir für Kinder
auch keine adäquate medizinische Betreuung gewährleisten.